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EuGH-Klage wegen Verstoß gegen Vergaberecht

Posted on 08 Juni 2010

Komission strengt Vertragsverletzungsverfahren wegen ausschreibungsloser Übertragung der städtischen Abwasserbeseitigung Hamm an den Lippeverband an

Die Stadt Hamm hatte die Abwasserbeseitigung und das Kanalnetz im Jahr 2003 per Vertrag auf den Lippeverband übertragen, ohne den Vertrag öffentlich auszuschreiben. Wegen erheblicher Bedenken der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gegen die Übertragung genehmigte sie diese erst 2007 infolge eines gegen den Lippeverband verlorenen Verwaltungsrechtsstreits. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) reichte daraufhin bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein. Die Europäische Kommission hat nun beschlossen, gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage wegen eines Verstoßes gegen das Vergaberecht zu erheben.

BDE-Präsident Peter Kurth begrüßt die Entscheidung der Kommission: „Die Klageerhebung durch den EuGH zeigt, dass unsere Zweifel an der Zulässigkeit der Übertragung berechtigt sind. Wir freuen uns, dass die Kommission sich unserer Argumentation angeschlossen hat und mit der Klage ein klares Zeichen für freien Markt und fairen Wettbewerb setzt“.

www.bde-berlin.de

Bild: EuGH

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