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Geständnis im Leipziger Schmiergeld-Skandal

Posted on 09 Juni 2010

Gefahr für Kommunalfinanzen noch nicht gebannt.



Wie die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft mitteilt, hat der ehemalige Geschäftsführer der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) Klaus Heininger gestanden, von der Schweizer Value Partners Associates AG mit drei Millionen Dollar bestochen worden zu sein. Die Value Partners AG hatte hochspekulative Finanzgeschäfte zwischen der KWL und der Bank USB zum Schaden der KWL vermittelt. Die Geschäftsführer der Value Partners AG Jürgen Blatz und Berthold Senf, waren im März verhaftet worden. Sie hatten bereits gestanden, Heininger bestochen zu haben. Beide hatten zuvor versucht, im Amerikanischen Wilmington Trust einige Millionen € aus dem Leipzig-Geschäft verschwinden zu lassen.

Mit dem Geständnis ist der Skandal für die Stadt Leipzig allerdings noch längst nicht vorbei. Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) sah sich gezwungen, sich juristisch gegen einen finanziellen Durchgriff der Banken auf ihr Vermögen zu wehren, der aus den illegalen Finanzgeschäften droht. Am 26. Februar 2010 hatte die KWL beim Landgericht Leipzig Klage gegen die UBS AG London Branche, die Landesbank Baden-Württemberg und die DEPFA Bank plc, Irland, eingereicht. Sie verlangt die Feststellung der Nichtigkeit von Finanzgeschäften ihrer damaligen Geschäftsführer Heininger und Dr. Schirmer, mit denen die KWL 2006 und 2007 Garantien für ungesicherte Kredite in einem Gesamtvolumen von etwa 290 Millionen € übernommen habe (sog. CDO-Transaktionen, Collateralized Debt Obligations). Die Gefahr, dass die Wasserwerke bzw. die kommunalen Träger für 290 Millionen € oder eine Teilsumme einstehen müssen, ist mit dem Geständnis noch nicht vom Tisch.

Den von der KWL beklagten Finanzinstituten sei bekannt gewesen, so die Argumentation der KWL, dass die damaligen Geschäftsführer der KWL nicht berechtigt gewesen seien, derart komplexe und risikoreiche Geschäfte abzuschließen, ohne dabei die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat der KWL zu beteiligen. Die Geschäfte seien daher von Anfang an unwirksam gewesen und könnten die KWL nicht verpflichten, für die dabei entstandenen Schäden zu haften. Die KWL hat den Streitwert der Feststellungsklage mit 30 Millionen € angegeben. Die USB hat Leipzig seinerseits verklagt, um die Wirksamkeit der mit den ehemaligen KWL-Geschäftsführern abgeschlossenen Verträge gerichtlich bestätigen zu lassen.

http://tinyurl.com/36k2o67

Bild: Gunnar Richter/ Lizenz: Creative Commons 3.0

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