Anträge sind bis 30.06.2010 möglich
Die Antragsfrist für staatliche Subventionen für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen wurde bis 30.06.2010 verlängert. Dies teilt das Bundesamt für Güterverkehr mit. Für die Förderperiode 2010 beträgt die Bezuschussung 90 % der förderfähigen Kosten. Der Förderungshöchstbetrag errechnet sich aus dem Fördersatz von 2000 € pro Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der bis zum 31.10. des Vorjahres auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Zur Antragstellung erforderliche Vordrucke, entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Änderungen im Bereich des Förderprogramms „De-minimis“ stehen auf der Internetseite des BAG zum Abruf bereit.
Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung. Es werden allerdings nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
„De-minimis“-Subventionen sind von der EU von der Genehmigungspflicht ausgenommene Subventionen an Unternehmen durch Mitgliedsstaaten, die als geringfügig angesehen werden und deshalb von den Wettbewerbsregeln ausgenommen sind.
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