Studie: umsatzsteuerliche Gleichstellung öffentlich-kommunaler und privatwirtschaftlicher Betriebe kostet maximal 241 Mio. €
„Wir streben Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen.“ heißt es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Angedacht ist, die im internationalen Vergleich einmalige Situation umsatzsteuerlicher Benachteiligung privater Unternehmen gegenüber kommunalen Unternehmen, zu bereinigen.
Die deutsche Wirtschaft steht diesem Ansinnen positiv gegenüber. So erklärte der ehemalige bayerische Umweltminister und jetzige BDI-Hauptgeschäftsführer Dr Werner Schnappauf auf einem parlamentarischen Abend des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE): „Wir wollen Vertrauen auf das, was im Koalitionsvertrag festgelegt ist. (…) Die Koalition sollte jetzt kurzfristig die Weichen für fairen Wettbewerb stellen. Wachstum in Deutschland schaffen wir nur mit dem Mittelstand, mit den großen und kleinen Unternehmen, nicht aber durch Rekommunalisierungen.“ Dieser Grundgedanke bundesrepublikanischer Ordnungspolitik ging medial unter. Bei Bekanntwerden der Passage des Koalitionsvertrages entlud sich vielmehr ein Empörungsgewitter.
Die deutsche Presse sah sich einem Skandal auf der Spur: „Bürgern droht milliardenschwere Gebührenerhöhung“ warnte die Financial Times Deutschland (ftd), „Abzocke bei Wasser und Müll“ schimpfte die Frankfurter Rundschau, den „Bürgern droht saftige Gebührenerhöhung“ titelte die Rheinische Post. Mit investigativer Autorität verkündete Spiegel-Online: „Neue Regierung erwägt versteckte Gebührenerhöhung.“ Das wirkt seriös, denn immerhin: „Die Dokumente liegen Spiegel-Online vor.“
Quelle dieser Hiobsbotschaften waren nun nicht geheime Bundestagsausschussprotokolle, sondern hauptsächlich die Journalisten und ihre Interviewpartner: überwiegend Vertreter kommunaler Interessenverbände, die das Umsatzsteuerprivileg natürlich behalten wollen. Interviewpartner der ftd-Autorin waren etwa Jürgen Busse, der Geschäftsführer des bayerischen Gemeindetages („ungeheure Abzocke der Bürger“) und Karin Opphard, Geschäftsführerin des Verbandes kommunaler Abfallwirtschaft („Der Bürger zahlt die Zeche“). „Schätzungen zufolge“, so die ftd-Autorin Monika Dunkel, spüle der Plan Bund und Ländern „bis zu 4 Mrd. Euro in die Kasse.“
Wer hier geschätzt hat, blieb bei Frau Dunkel im selbigen. Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft erhielten nicht das Wort. Warum aber ein komplexes Thema sachlich behandeln, wenn Termini wie “Umsatzsteuerprivileg“, „Vorsteuer“ und „Umsatzsteuerbefreiung“ Schlagwörter wie „Abzocke“ verdrängen und den selbstinszenierten Skandal ruinieren?
Mittlerweile haben sich die Wogen der Aufregung über den Koalitionsvertrag geglättet und es wurde erkennbar, dass den von kommunalen Spitzenverbänden behaupteten Horrorszenarien die Grundlage fehlt. Sachliche Diskussionen waren bisher jedoch immer noch schwierig, denn es mangelte an wissenschaftlicher Behandlung der möglichen Gebührenveränderungen durch eine Aufhebung des Umsatzsteuerprivilegs.
Einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion hat das Institut für Trend und Marktforschung trend:research im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. und der Veolia Umweltservice GmbH vorgelegt. Das Gutachten „Auswirkungen der Auflösung des Umsatzsteuerprivilegs in der Abfallentsorgung“ erhebt auf wissenschaftlichem Niveau die vorhandenen Daten und verarbeitet sie zu einer validen Prognose.
Die Kernthese lautet: Die bundesweite Gesamtbelastung beliefe sich auf 215 bis 241 Millionen Euro Nettoeffekt pro Jahr. Bei 5,5 bis 6,3 Milliarden Euro Gesamtkosten der haushaltsnahen Abfallentsorgung pro Jahr in Deutschland entspräche dies einer Mehrbelastung von 3,8 bis 4,4 % der Entsorgungsgebühren. Konkret betroffen wären allerdings nur 131 von 413 oder 31,7 % aller Städte und Kreise. In diesen Gebietskörperschaften käme es zu einem rechnerischen Kostenanstieg von 75 Cent pro Gebührenzahler und Monat. Gebührenerhöhungen sind damit bei sparsamen und wettbewerbsorientiertem Wirtschaften noch nicht einmal zwingend erforderlich.
BDE-Präsident Kurth: „Die im Gutachten errechneten Mehrkosten lassen sich nach meiner klaren Überzeugung völlig ohne Gebührenerhöhungen abfedern. Der einfachste Weg für die betreffenden Kommunen besteht darin, nicht länger an der Inhousevergabe an ihre Eigenbetriebe festzuhalten, sondern die Entsorgungsdienstleistungen künftig auszuschreiben. Durch transparenten Wettbewerb lassen sich Kosten erfahrungsgemäß spürbar senken.“ Die Kurzfassung des Gutachtens ist per Kurzadresse unter http://tinyurl.com/24bs5rj beim BDE abzurufen.
