Das vom Bundestag verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz hält der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. für ungeeignet, die Potentiale auszuschöpfen, die der aufstrebende Wirtschaftszweig für die Weiterentwicklung des Recyclings und die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen bietet. Es wurde versäumt die Weichen richtig zu stellen und die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft zu schaffen.
BDE-Präsident Peter Kurth erklärte, dass die Regierungskoalition ihre selbst gesteckten Ziele verfehlt habe: “Vom klaren Bekenntnis in der Koalitionsvereinbarung, die Überlassungspflichten nicht auszuweiten und die gewerbliche Sammlung nicht einzuschränken, ist wenig übrig geblieben.“
Nunmehr bestehe die Gefahr, dass künftig privatwirtschaftliche Tätigkeit im Bereich der Wertstoffsammlung nur noch dort möglich sein werde, wo Kommunen keinerlei Interesse an der Sammlung hätten.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist zu befürchten, dass durch den faktischen Ausbau der Überlassungspflichten und der damit einhergehenden Schaffung eines neuen kommunalen Monopols die Wertstofferfassung in Deutschland von kommunaler Rosinenpickerei und intransparenten Strukturen geprägt sein wird. Die Zeche für diese angestrebte Abkehr von fairem Wettbewerb muss am Ende der Bürger über höhere Müllgebühren zahlen.“
Kurth bemängelte, dass die massive Einschränkung der gewerblichen Sammlung eine Benachteiligung der mittelständischen Unternehmen darstelle, die hohe Investitionen in haushaltsnahe Erfassungsstrukturen und hochtechnische Verwertungsanlagen erbracht hätten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibe in wichtigen Punkten weit hinter dem zurück, was ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei. Es stehe zu befürchten, so der BDE-Präsident, “dass das eigentliche Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht erreicht und der Recycling-Standort Deutschland eher zurückgeworfen wird, da drei wesentliche Punkte in fataler Weise zusammenwirken: Durch die Aufweichung der von Brüssel vorgegebenen 5-stufigen Abfallhierarchie wird die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt. Das Gesetz hat keine ambitionierten Recyclingquoten verbindlich festgelegt. Und durch die Schaffung eines neuen kommunalen Monopols wird die gewerbliche Sammlung und damit fairer Wettbewerb, der Innovationen fördert und die Kosten für den Bürger senkt, ausgehebelt.“
